Die Grundregel

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) erlaubt volljährigen Personen den Anbau von bis zu drei weiblichen, blühenden Cannabispflanzen gleichzeitig zur privaten Eigenversorgung. Samen und Sämlinge vor der Blüte zählen in der Regel nicht in diese Begrenzung hinein — für die genaue rechtliche Auslegung im Einzelfall lohnt sich dennoch eine aktuelle, verlässliche Quelle oder Rechtsberatung.

Kindersicherung ist Pflicht

Die Pflanzen müssen so gesichert sein, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugriff haben — ein abschließbares Zelt oder ein für Minderjährige unzugänglicher Raum wird üblicherweise vorausgesetzt.

Was das Gesetz nicht erlaubt

  • Verkauf oder Weitergabe von selbst angebautem Cannabis an Dritte, auch nicht kostenlos in größeren Mengen.
  • Anbau über die genehmigte Pflanzenzahl hinaus.
  • Anbau ohne ausreichende Sicherung vor dem Zugriff Minderjähriger.

Was MMFGreen anbietet — und was nicht

MMFGreen bietet Wissen rund um die Anbautechnik und Zubehör (Lampen, Zelte, Nährstoffe, Messgeräte) an. Es werden weder Cannabis noch Samen oder Stecklinge mit Wirkstoffgehalt verkauft — das bleibt bewusst außerhalb unseres Angebots.

Aktuelle Rechtslage prüfen

Gesetze und ihre Auslegung können sich ändern. Diese Seite gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung — bei konkreten Fragen empfiehlt sich der Blick in die aktuelle Gesetzesfassung oder eine Beratung durch eine Fachanwaltskanzlei.